Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI – verständlich, wertschätzend, anerkannt

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI – verständlich, wertschätzend, anerkannt

Pflege zu Hause braucht nicht nur Engagement, sondern auch gute Beratung. Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI gibt Ihnen Sicherheit – und wird von uns verständlich, respektvoll und auf Augenhöhe durchgeführt.

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die zu Hause von Angehörigen oder privat versorgt werden und kein Pflegedienst regelmäßig kommt, müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, prüfen nicht – sondern beraten. Unser Ziel: Ihre Pflege bestmöglich zu unterstützen, Tipps zu geben und Ihre Leistungen bei der Pflegekasse abzusichern. Der Besuch wird von der Kasse übernommen und ist für Sie kostenfrei.

Wir nehmen uns Zeit, beantworten Ihre Fragen und zeigen Wege auf, wie die häusliche Pflege leichter und sicherer gelingen kann.

Diese Leistung eignet sich besonders für:

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit häuslicher Pflege ohne Pflegedienst
  • Angehörige, die Unterstützung, Tipps oder Sicherheit suchen
  • Pflegepersonen, die Wert auf fachliche Begleitung legen

Keine Kontrolle – sondern Unterstützung, die ankommt.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe nach § 37.3 SGB XI
  • Fachliche Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Stärkung der häuslichen Pflegekompetenz
  • Erhalt des Pflegegeldes durch Nachweis gegenüber der Pflegekasse
  • Kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt
  • Einfühlsame Beratung statt bürokratischer Kontrolle

Die Vorteile auf einen Blick

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe nach § 37.3 SGB XI
  • Fachliche Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Stärkung der häuslichen Pflegekompetenz
  • Erhalt des Pflegegeldes durch Nachweis gegenüber der Pflegekasse
  • Kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt
  • Einfühlsame Beratung statt bürokratischer Kontrolle

Häufig gestellte Fragen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen oder privat versorgt werden, müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen anerkannten Dienst durchführen lassen.
Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate.
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate.
Die Termine müssen rechtzeitig bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Nein – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für Sie oder Ihre Angehörigen entstehen keine Ausgaben.

Benötigen Sie einen Beratungsbesuch für Ihre Pflegekasse?

Wir beraten Sie kompetent, freundlich und termingerecht – ganz ohne Zeitdruck. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Besuch mit uns.